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Name, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse unten erfüllen die gesetzlichen Mindestangaben nach § 5 TMG. Offen ist noch die Angabe, ob als Kleinunternehmerin nach § 19 UStG ohne Umsatzsteuerausweis gearbeitet wird. Lass die Angaben am besten einmal von einer Fachperson (zum Beispiel einem Anwalt oder einer Anwältin) prüfen.